Vorsorge Gotha

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen bei Treuhandverträgen und Sterbegeldversicherungen

1. Günstige Tarife
Durch einen Gruppenversicherungsvertrag werden günstige Konditionen beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung gewährt. Die Gruppenversicherung besteht mit einem kompetenten und renommierten Partner, der Nürnberger Versicherung.

2. Vorsorge-Card
Über die Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. erhalten die Vorsorgekunden, die eine Sterbegeldversicherung abschließen, eine Vorsorgekarte. Im Beratungsgespräch sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Vorsorgekarte wie eine Scheckkarte mitgeführt werden sollte, damit im Todesfall der zuständige Bestatter bzw. das Kuratorium informiert werden kann.

3. Notfall-Service
Das Kuratorium arbeitet mit einem Assistance-Center zusammen, so dass, wenn der Todesfall im Ausland eintreten sollte, die zuständigen Stellen umgehend informiert werden und Hilfe bei der Überführung geleistet wird. Dieser Notfall-Service ist 24 Stunden täglich erreichbar.

4. Kostenlose Überführung
Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium besteht eine weltweite Auslandsrückholgarantie bis zu maximal 5.200 € im europäischen Ausland und bis zu 10.300 € im außereuropäischen Ausland. Für die im Rahmen einer Auslandsüberführung entstandenen Kosten werden pauschal 105 € (ohne Nachweis) erstattet.

5. Solidargemeinschaft
Da bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, ein sofortiger Versicherungsschutz besteht, bilden die Vorsorgenden durch ihre Mitgliedschaft im Kuratorium eine Solidargemeinschaft.

6. Unterstützung der Förderung der deutschen Bestattungskultur
Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium werden gemeinnützige Zwecke im Bereich der Bestattungskultur ermöglicht. Gerade in Zeiten, in denen das Sterbegeld gestrichen wird und die Tendenz zur anonymen Beisetzung zunimmt, muss der Mentalität einer Entsorgungsgesellschaft entgegengewirkt werden. Dem Kuratorium ist es ein Anliegen, nicht nur das Berufsethos der Branche zu stärken und die qualitativ hochwertige und verantwortliche Dienstleistung der Bestatter zu unterstützen, sondern auch die Menschenwürde Verstorbener zu wahren.

7. Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle wurde 1999 gegründet. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, der Bevölkerung die Möglichkeit einzuräumen, auftretende Beschwerden oder Reklamationen außergerichtlich durch Sachverständige klären zu lassen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Neuser

Tel.: +49 (0)211 / 16 00 8-10
Fax: +49 (0)211 / 16 00 8-60

8. Kostenfreie juristische Erstberatung
Seit Oktober 2006 bieten wir den Mitgliedern des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zusätzlich eine kostenlose Rechtsberatung rund um das Thema Bestattungsvorsorge für die Rechtsgebiete Sozialrecht und Sterbefall, Bestattungsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung an.

Unter der Telefonnummer 0180 5 872837 (0180 5 TRAUER) können die Vorsorgenden montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr für nur 0,14 € Verbindungsgebühr pro Minute eine anwaltliche Erstberatung für maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen. (Mobilfunkgebühren abweichend – ab 01.03.2010 höchstens 0,42 €).

Hierfür steht den Anrufern ein Netzwerk von kompetenten Rechtsanwälten zur Verfügung. Alle Mitglieder im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. sind berechtigt, diesen Service zu nutzen. Dies sind diejenigen Vorsorgekunden, die über einen Bestatter eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungspaket bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen oder eine Einlage bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG geleistet haben.

Zur Prüfung der Berechtigung werden vom Anrufer Name, Anschrift sowie die Nummer des Versicherungs- bzw. Treuhandvertrages aufgenommen.

Bestattungsinstitut Gotha GmbH – Tradition verpflichtet!