Vorsorge Gotha

Treuhandverträge

Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Düsseldorf. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und

unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert:

  1. Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
    Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
    Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
  3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

Bestattungsinstitut Gotha GmbH – Tradition verpflichtet!

Warum ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Lösung?

Da das Sterbegeld seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.

Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung oder eine Versicherung als Bestattungsvorsorge-Paket mit folgenden Vorteilen an:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
  • günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
  • bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz
  • 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt)
  • bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:
    01. – 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
    07. – 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme
    13. – 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
    16. – 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme
  • nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
  • begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr,
  • Versicherungssummen variabel von EUR 2.500,- bis EUR 12.500,-