Häufig gestellte Fragen – Vorsorge
- Warum soll ich mir Gedanken um meine dereinstige Bestattung machen?
Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt seine Angehörigen die Last, in Zeiten der Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.
- Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen?
Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden.
- Wie kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag finanziell absichern?
Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet Ihnen über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an. Es handelt sich im Einzelnen um:
- Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
- Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung, vermittelt durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
- Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen? Was passiert bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit?
Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.
- Warum ist es keine gute Idee, das Geld bar oder auf ein Sparbuch zu hinterlegen?
Bargeld kann jederzeit verloren gehen oder gestohlen werden, selbst die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisch nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, für die gewünschten Zwecke verwendet wird. Ferner sind das Sparbuch und Barbeträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.
- Wer sollte das Totenfürsorgerecht überschrieben bekommen?
Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.