Bei einer anonymen Bestattung – häufig auch stille Beisetzung genannt – wird der Sarg oder die Urne der/des Verstorbenen auf einem Grabfeld ohne Grabstein oder andere Identifikationsmerkmale beigesetzt. Eine Begleitung der Beisetzung durch die Angehörigen ist nicht möglich. Die Friedhöfe geben auch keine Auskunft, wann und wo genau die Beisetzung stattfand. Durch diese Regularien soll die gewünschte Anonymität gewahrt werden.
Häufig wird die anonyme Bestattung deshalb gewählt, damit die Hinterbliebenen später nicht die Grabstätte pflegen müssen. Ein durchaus wichtiger Aspekt bei der Wahl der Grabstätte. Genauso wichtig ist es aber auch, einen Ort zu haben, an dem man dem Verstorbenen gedenken kann. An dem man mit der Familie und mit Freunden zusammen kommen kann, um Trost zu spenden oder zu erfahren. Den genauen Ort zu kennen, wo der Verstorbene seine letzte Ruhe gefunden hat, ist daher sehr wichtig. Eine Grabstätte ist deshalb von unschätzbarem Wert für die Verarbeitung der Trauer.
Auf vielen Friedhöfen gibt es zwischenzeitlich sogenannte „halbanonyme“ Grabstätten oder Gemeinschaftsgrabstätten. Bei dieser Art der Ruhestätte übernehmen die Friedhofsmitarbeiter*innen die Pflege – aber trotzdem können die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein. Die Hinterbliebenen haben einen Ort der Trauerbewältigung, werden aber nicht mit der Grabpflege belastet.
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