Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung. Der Sarg des Verstorbenen wird in einer Erdgrabstätte beigesetzt. Es gibt verschiedene Grabstätten für die Erdbestattung.
Anonyme Erdbestattung
Der Sarg wird auf einer Rasenfläche ohne individuelle Bepflanzung oder einen Grabstein beigesetzt. Eine Begleitung der Angehörigen ist in der Regel nicht möglich. Die Friedhöfe geben auch keine Auskunft, wann und wo genau der Sarg beigesetzt wurde.
Reihengräber
Reihengräber für Erdbestattungen sind immer nur für einen Sarg vorgesehen. Doppelgrabstätten sind somit nicht möglich. Die Grabstätte wird vom Friedhof vergeben, sodass die Angehörigen keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte haben. Die Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. Häufig bieten Friedhöfe auch sogenannte „Rasengräber an. Diese Grabstätten befinden sich auf einer Rasenfläche. Eine individuelle Grabbepflanzung ist bei diesen Grabstätten nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Wahlgräber
Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen die Lage der Grabstätte frei auswählen. Es können auch größere Grabstätten, sogenannte Familiengrabstätten, erworben werden, auf denen mehrere Särge beigesetzt werden können. Der Erwerb der Grabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch nach Ablauf meistens einmal um die abgelaufene Nutzungsdauer verlängert werden. Eine vorfristige Verlängerung ist immer dann erforderlich, wenn eine weitere Bestattung auf dieser Grabstätte erfolgt. Der Grund liegt in der Gewährleistung der Ruhefrist.
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