Ein Berichtsheft muss von jedem Auszubildenden zwingend geführt werden. Nicht immer hat der Auszubildende einen Computer zur Hand oder erlernt erst während der Ausbildung mit ihm umzugehen. Dann bleibt in der Zwischenzeit nur die handschriftliche Variante. Allerdings ist das sehr zeitaufwendig und mühsam. Wer bereits versierter im Umgang mit der gängigen PC-Software ist, kann neuerdings direkt digital sein Berichtsheft führen. Allerdings nur, wenn er die Ausbildung neu beginnt. Bestehende Ausbildungsverhältnisse bleiben von dieser Neuerung unberührt. Die Deutsche Handwekrs Zeitung hat einen entsprechenden Artikel am 14.07.2017 veröffentlicht, wo aus dieses Thema eingegangen wird.
Ronald Häring, Geschäftsführer Bestattungsinstitut Gotha GmbH