Wenn in Ihrem Umfeld ein Todesfall auftritt, tritt in jedem Fall eine Ausnahmesituation auf. Meistens nicht vorhersehbar sieht man sich den vielfältigsten Aufgaben gegenüber gestellt. So Vieles muss unaufschiebbar geregelt werden. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Verlassen Sie sich auf uns – die erfahrenen und gut geschulten Mitarbeiter der Bestattungsinstitut Gotha GmbH.
Wir werden alles tun, um Sie in dieser Situation zu entlasten und das Tag und Nacht – an 365 Tagen im Jahr.
In Abstimmung mit Ihnen übernehmen wir selbstverständlich Ihre Behördengänge, die Koordination mit den unterschiedlichen Gewerken, welche wir unter unserem Dach bekanntermaßen vereinigen.
Wir helfen Ihnen weiter – einfühlsam, praktisch, schnell und zuverlässig.
Wenn es Ihr Wunsch ist, sich vorab oder im konkreten Fall beraten zu lassen, z.B. zu den unterschiedlichen Bestattungsarten und Bestattungsformen oder den verschiedenen Möglichkeiten für die Durchführung von Trauerfeierlichkeiten, kommen wir auch gern zu Ihnen. Wir besprechen gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ruhe alle Details und Ihre Fragen.
Verlassen Sie sich auf uns – wir kümmern uns um Sie und Ihr Anliegen.
Was ist zu tun?
Um im Sterbefall Ihnen die bestmögliche Unterstützung geben zu können, ist es notwendig, Folgendes zu tun:
- Beachrichtigen Sie den Arzt
Ein Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Dies kann sowohl der Hausarzt, als auch der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst, machen.
Den Kassenärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer 03621 854012.
Bei einem Notfall erreichen Sie den Notruf unter 112. - Informieren Sie uns
Sie erreichen uns jederzeit unter 03621-3087-0 .
Wir werden dann alles Weitere für Sie veranlassen und bestehende Fragen klären. - Benachrichtigen Sie Angehörige
- Für das Gespräch mit uns halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
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- Personalausweis
- ggf. Reisepass
- Standesamtliche Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Familien-Stammbuch
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Policen und letzte Einzahlungsbelege für bestehende Lebensversicherungen oder/und Unfallversicherungen
- Mitgliedsbücher
- Beitragsbücher von Verbänden und Organisationen, die Sterbehilfe zahlen
- Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbeversicherungspolice
- Grabkarte oder Stellenbezeichnung, wenn bereits eine Grabanlage in Belegung oder reserviert ist.
- Handgeschriebene Verfügung über die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung)
- eventuell Testament