Seit dem 1. Januar 2003 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag ist Ihnen die Erfüllung Ihrer festgelegten Wünsche im Todesfall sicher. Die Markenzeichenbetriebe garantieren Ihnen eine ausführliche und transparente Beratung über die verschiedenen Inhalte sowie über Finanzierungsmöglichkeiten des Vorsorgevertrages.
Erster und einziger Markenzeichenbetrieb für den Landkreis Gotha und Umgebung:
Unsere Bestattungsinstitut Gotha GmbH
Allgemeine Fragen können Sie gerne im Kommentarfeld stellen.
Oder vereinbaren Sie gleich morgen einen Beratungstermin unter 03621-30870