Wilhelm Ewald war ein deutscher Jurist und Politiker.

Wilhelm Ewald, Herzoglich-Sächsischer Präsident und Generaldirektor der Gothaer Versicherungsbank, hat sich bei der Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Deutschland besondere Verdienste erworben. Er wurde als Sohn des Hofrates und Oberbibliothekars Dr. Wilhelm Ewald geboren. Nach dem Besuch des Gothaer Gymnasiums studierte er in Jena und Bonn Jura. Später trat er in den Verwaltungsdienst ein und war als erster Spezialkommissar für die Zusammenlegung der Grundstücke in Gotha, als Landrat in Coburg und Gotha, als Präsident des Hofrates in Coburg und zuletzt als Generaldirektor der Gothaer Feuerversicherungsbank tätig. Die Stadt Gotha musste im Jahre 1874 „aus Gründen der Gesundheitspolizei für Beerdigungen bzw. für die Beisetzung der Leichen in Grüften oder Gewölben“ den „alten Gottesacker“ schließen und an die Anlegung eines neuen größeren Gräberfeldes denken, zumal in der nächsten Zeit auch die Schließung des zweiten, 1757 angelegten Friedhofes, sowie der beiden andern Friedhöfe aus den Jahren 1843 und 1855 zu erwarten waren. Ihre Sperrungen sind dann tatsächlich 1883 und 1892 erfolgt. Den Zeitpunkt 1874 fanden die Freunde der Feuerbestattung – in der Verwaltung der Stadt Gotha der Oberbürgermeister Hünersdorf sowie die Senatoren Böhm und Döll, außerhalb der Stadtverwaltung der verdienstvolle Landrat Ewald – besonders günstig, für die fakultative Leichenverbrennung einzutreten. Ewald tat es zunächst mit einem Vortrag im Gewerbeverein über die Notwendigkeit eines neuen Modus der Totenbestattung. Er empfahl die Gründung eines Leichenverbrennungsvereins mit einem mäßigen Jahresbeitrag von einer Mark und gab alsbald den Weg an, den der Verein den Staats- und Kirchenbehörden gegenüber einzuschlagen habe, um baldmöglichst zum Ziele zu kommen. Der Zustimmung des ihm persönlich befreundeten Herzogs in seiner Eigenschaft als „oberster Bischof“ der Landeskirche hatte er sich versichert. Gotha darf sich rühmen, der Feuerbestattung in Deutschland die Bahn gebrochen zu haben. 1878 wurde in Gotha des erste Krematorium Deutschlands seiner Bestimmung übergeben.

Teil I

Ort der Grabstätte: Fam. Platz Nr.17