Die dreijährige Berufsausbildung ist sehr anspruchsvoll. Wie der Beruf selbst. Im Prinzip ist man heute als Bestatter ein „Eventmanager mit traurigen Gästen“. Darum ist ein guter Realschulabschluss schon von Vorteil. Die Berufsschulen in Deutschland befinden sich in Wermelskirchen, Springe und Bad Kissingen. Die überbetriebliche Ausbildung findet für alle zentral im Bundesausbildungszentrum in Münnerstadt statt. Angegliedert ist Europas einziger Lehrfriedhof. Dort herrschen exzellente Bedingungen vor, um das theoretische Wissen zu vertiefen und praktisch zu üben. Erfahrene Bestatter stehen als Dozenten zur Verfügung. Die Bestattungsinstitut Gotha GmbH bildete bisher 10 Jugendliche in diesem Beruf aus.

Ein anspruchsvoller Beruf mit Zukunftsorientierung!

Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte der berufsschulischen Ausbildung erläutert.

Was ist der Rahmenlehrplan?

Die Gestaltung des berufsschulischen Unterrichts unterliegt der Kulturhoheit der Bundesländer, die für jeden Ausbildungsberuf einen Lehrplan für den berufsbezogenen Unterricht erstellen. Seit einem Jahrzehnt werden jedoch für immer mehr Ausbildungsberufe Rahmenlehrpläne – abgekürzt RLP – nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz erstellt.

Auch der RLP für die „Bestattungsfachkraft“ wurde auf dieser obersten Entscheidungsebene erstellt. Er dient somit einer geordneten und bundesweit einheitlichen Ausbildung und ergänzt die neue Ausbildungsordnung. Den RLP für die Bestattungsfachkraft erstellte eine achtköpfige Kommission mit Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Handlungsorientierung als Grundprinzip

Im Mittelpunkt bei der Gestaltung eines RLP steht die Vermittlung von „beruflicher Handlungskompetenz“ als bildungspolitische Leitlinie. Dieses umfassende Ziel soll in der Berufsausbildung durch die Bearbeitung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen erreicht werden. Im RLP wird diese Handlungsorientierung durch das „Lernfeld-Konzept“ verwirklicht.

Der RLP besteht im Prinzip aus einer bestimmten Anzahl von Lernfeldern, die in der Summe die berufsbezogenen Ausbildungsinhalte der Bestattungsfachkraft darstellen. Festgelegt ist ein zeitlicher Rahmen für die berufsbezogen Inhalte von 280 Unterrichtsstunden pro Ausbildungsjahr.

Die RLP-Kommission hat die Tätigkeiten, die für die Anforderungen in einem Bestattungsunternehmen typisch sind, im Rahmen eines einwöchigen, vom BDB veranstalteten Seminars in Münnerstadt zusammengestellt. Die Tätigkeiten wurden nach Handlungsfeldern strukturiert, die die Basis für die berufsbezogenen Lernfelder und die didaktischen Grundlagen eines RLP darstellen.

Außerdem wurden Lernziele und ergänzende Lerninhalte festgelegt, ebenso wie die erforderlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr. In Abstimmung mit der Ausbildungsordnung wurden die Lernfelder auf die drei Jahre der Berufsausbildung verteilt. Berücksichtigt wurden die Inhalte sowie der Zeitpunkt der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung.

Selbstverständnis des Berufsbildes

„Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen – Verstorbene und Hinterbliebene – verlangt.“ – so eine zentrale Aussage in den berufsbezogenen Vorbemerkungen des Lehrplans.

Neben fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem kaufmännisch-verwaltenden sowie handwerklichen Bereich verlangt der Beruf wesentliche Rechtskenntnisse. Insgesamt erscheint der Beruf mit seinen vielfältigen Anforderungen – die von regionalen Bräuchen ebenso wie von religiösen, ethischen und ästhetischen Empfindungen abhängen – als sehr anspruchsvoll und in Teilbereichen belastend. Darauf nimmt die zeitliche Anordnung der Lernfelder Rücksicht.

Lernfelder – die fachliche Basis

Zwölf Lernfelder regeln im RLP für die Bestattungsfachkraft die fachlichen Qualifikationen. Die Lernfelder sind auf drei Ausbildungsjahre verteilt und umfassen zwischen 40 und 80 Unterrichtsstunden pro Schuljahr.

Der Ausbildungsbetrieb steht zu Beginn der dreijährigen Ausbildung im Zentrum des Unterrichts. Der Auszubildende soll den Betrieb erkunden und dessen Strukturen darstellen. Dazu gehören die typischen Dienstleistungen im Bestattungsgewerbe sowie Material- und Warenkenntnisse. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt ist der Friedhof als Ausbildungsort. Ergänzt wird das erste Ausbildungsjahr durch die Erfassung der Geschäftsprozesse unter kaufmännisch-buchhalterischen Aspekten.

Im zweiten Ausbildungsjahr liegt der Schwerpunkt bei der Planung und Ausrichtung von Bestattungen sowie Trauerfeiern. Hier erfolgt die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Bestattungsarten, den Rechtsgrundlagen und den organisatorischen Abläufen. Ausführlich wird auf die Besonderheiten des Bestattungsvertrages eingegangen – vom Abschluss bis zur Leistungsabrechnung. Die intensiven berufsbezogenen Ziele und Inhalte werden ergänzt durch die marktorientierte Ausrichtung als zukunftsorientiertes Bestattungsunternehmen und die adäquate Präsentation.

Im letzten Ausbildungsjahr stehen der Verstorbene und die Hinterbliebenen im Mittelpunkt der berufsschulischen Ausbildung. Erst hier werden die verschiedenen Tätigkeiten im Umgang mit dem Verstorbenen vermittelt, da Erfahrung und Reife die Auszubildenden in die Lage versetzen, die teilweise belastenden Empfindungen zu verarbeiten. Gleiches gilt für den Umgang mit den Hinterbliebenen, denn hier soll die Bestattungsfachkraft besondere persönliche Qualitäten entwickeln und situationsgerecht anwenden. In diesem Umfeld ist auch das Lernfeld zu personalwirtschaftlichen Aufgaben angesiedelt. Komplettiert wird das letzte Ausbildungsjahr durch ein kaufmännisch orientiertes Lernfeld, in dem der Auszubildende Kostenbewusstsein entwickeln soll.

Umsetzung in der Berufsschule

Die Einrichtung von Fachklassen an den Berufsschulen fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länder. Je nach Zahl der gemeldeten Ausbildungsverhältnisse werden die Bundesländer entscheiden, ob sie eigene Fachklassen bilden oder mit anderen Bundesländern einen gemeinsamen Standort auswählen.

Aufgrund des größeren Einzugsbereiches in den Berufsschulen wird voraussichtlich Blockunterricht als Unterrichtsform gewählt. Dies bedeutet, dass die Unterrichtswochen pro Schuljahr – circa 11 bis 12 Wochen – in Blöcken von zwei bis drei zusammenhängenden Wochen aufgeteilt werden. Pro Unterrichtswoche stehen durchschnittlich 38 – 40 Stunden zur Verfügung.

Aufgrund des Bildungsauftrages der Berufsschule erhält der Auszubildende auch Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Politik/Sozialkunde, Religionslehre und Sport. Als Fremdsprache ist berufsbezogenes Englisch mit 40 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Lernfelder bestimmen die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts. Die Lehrkraft ist hier in besonderem Maße gefordert, denn aus den Lernzielformulierungen und den ergänzenden Inhalten müssen Lernsituationen gestaltet werden.

Für die angehende Bestattungsfachkraft bedeutet der Blockunterricht in vielen Fällen eine lange Schulwoche mit auswärtiger Unterbringung. Die Berufsschulen bzw. Kostenträger haben gerade bei Minderjährigen eine gewisse Aufsichtspflicht und kümmern sich deshalb in der Regel um eine geeignete Unterkunft mit Verpflegung. Die Kostenerstattung durch das jeweilige Bundesland für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach den Landesgesetzen. Die Betriebe haben keine finanziellen Verpflichtungen.

Fazit:

Mit den Lernzielen und -inhalten des Rahmenlehrplans für die Bestattungsfachkraft ist eine intensive berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule garantiert. Die Ausbildungsbetriebe können ihrerseits zu einem gelungenen Einstieg beitragen, indem sie sich mit ihrem Fachwissen den Berufsschulen und den Lehrkräften, die in den Fachklassen eingesetzt sind, als Kooperationspartner öffnen. Vorerst sollten die Betriebe nur dreijährige Ausbildungsverträge abschließen, damit in Bezug auf die Ausbildung und die Prüfungen Erfahrungen gesammelt werden können. Auch die Bundesländer können zu einer qualifizierten Ausbildung beitragen, indem sie sich auf wenige Standorte in der Bundesrepublik einigen, damit sich an den ausgewählten Berufsschulen Fachleute herausbilden können, die die Besonderheiten des Bestattungsgewerbes mit allen Facetten erfassen und vermitteln.


Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung
Bestattungsfachkraft

2. Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet
Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.

4. Berufliche Qualifikationen
Bestattungsfachkräfte

  • beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche,
  • arbeiten selbstständig und im Team, stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab,
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken, nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen, be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage, Angehörige unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie trauerpsychologische Maßnahmen anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, sorgen für Verstorbene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren,
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.
Teilweise sind die Inhalte (Texte und Bilder) der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter entnommen.

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