Die Qualifizierung zum Bestattermeister / zur Bestattermeisterin

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Masterstudium Bestattungswesen

Die „Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverordnung – BestMstrV)“ ist am 15. September 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBL 2009 Teil I, Nr. 60, S. 30-36) veröffentlicht. Sie trat am 1. Januar 2010 in Kraft. (siehe Bestattermeisterverordnung im PDF-Format).

Damit ist die Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung nunmehr eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.

Die Meisterausbildung ist anspruchsvoll und deckt die Bereiche Bestattung, Kremation und Friedhof umfassend ab. Die Meisterprüfung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse bei der Prüfung auch von denjenigen absolviert werden, die sich bisher im Fortbildungswege qualifiziert haben. Sie ist deshalb auch von Interesse für Geprüfte Bestatter, Bestattermeister/Funeral Master und Bestattungsfachwirte, für die vom Bundesverband Deutscher Bestatter über den Fachverlag Vorbereitungslehrgänge angeboten werden. Die erworbenen Qualifikationen behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit und sind Ausweis einer qualifizierten Ausbildung im Bestattungsgewerbe.

Kurzbeschreibung der Ausbildungsinhalte

Der Vorbereitungskurs zum Bestattermeister vermittelt folgende Kenntnisse:

  1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen.
  2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagement, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationstechniken.
  3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen.
  4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Verfahren und Methoden der Arbeitsplanung und -organisation, von berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften einschließlich der Hygienevorschriften, technischen Normen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik von Personal, Material und Geräten soweit von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden.
  5. Formalitäten mit Behörden sowie privaten und öffentlich- rechtlichen Dienstleistungseinrichtungen abwickeln, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit planen und veranlassen, insbesondere im Hinblick auf die Bestattungsvorsorge, sowie die Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur.
  6. Religiöse Grundlagen sowie regionale, soziale und weltanschauliche Besonderheiten der Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur berücksichtigen.
  7. Erd- und Feuerbestattungen sowie Exhumierungen und Umbettungen unter Berücksichtigung des Einsatzes von Techniken, Werkzeugen, Geräten und Maschinen planen, koordinieren, durchführen und kontrollieren.
  8. Einsatz von Waren und Dienstleistungen unter ökonomischen, ökologischen, gestalterischen, ethischen und hygienischen Aspekten planen, koordinieren und kontrollieren.
  9. Technische und organisatorische Aufgaben unter Berücksichtigung von Instrumenten, Methoden und Verfahren zum Betrieb von Friedhöfen wahrnehmen, neue Beisetzungsflächen im Rahmen behördlich vorgegebener Bebauungsplanung erschließen.
  10. Technische und organisatorische Aufgaben unter Berücksichtigung von Instrumenten, Methoden und Verfahren zum Betrieb von Krematorien wahrnehmen.
  11. Pläne, insbesondere Arbeits- und Organisationspläne anfertigen sowie Skizzen und Entwürfe erstellen und präsentieren.
  12. Logistikkonzepte für Betriebs- und Lagerausstattung entwickeln und umsetzen.
  13. Einsatztauglichkeit von Werkzeugen, Geräten und Maschinen überwachen und gewährleisten.
  14. Technische, organisatorische und dienstleistungsbezogene Mängel identifizieren, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren.
  15. Leistungen kontrollieren, abnehmen und protokollieren, Vor- und Nachkalkulation vornehmen.
    Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evlt. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine und auch Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die zuständigen Handwerkskammern:

Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Frau Linda Klaas
Telefon: 0211 7 87 95 640

Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Frau Andrea Sitzmann
Telefon: 0931 / 30 90 81 154

Zulassungsanträge zum Download

Die Qualifizierung zum Bestattermeister / zur Bestattermeisterin Die „Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverordnung – BestMstrV)“ ist am 15. September 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBL 2009 Teil I, Nr. 60, S. 30-36) veröffentlicht. Sie trat am 1. Januar 2010 in Kraft. (siehe Bestattermeisterverordnung im PDF-Format). Damit ist die Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung nunmehr eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene. Die Meisterausbildung ist anspruchsvoll und deckt die Bereiche Bestattung, Kremation und Friedhof umfassend ab. Die Meisterprüfung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse bei der Prüfung auch von denjenigen absolviert werden, die sich bisher im Fortbildungswege qualifiziert haben. Sie ist deshalb auch von Interesse für Geprüfte Bestatter, Bestattermeister/Funeral Master und Bestattungsfachwirte, für die vom Bundesverband Deutscher Bestatter über den Fachverlag Vorbereitungslehrgänge angeboten werden. Die erworbenen Qualifikationen behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit und sind Ausweis einer qualifizierten Ausbildung im Bestattungsgewerbe. Kurzbeschreibung der Ausbildungsinhalte Der Vorbereitungskurs zum Bestattermeister vermittelt folgende Kenntnisse: Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagement, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationstechniken. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Verfahren und Methoden der Arbeitsplanung und -organisation, von berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften einschließlich der Hygienevorschriften, technischen Normen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik von Personal, Material und Geräten soweit von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden. Formalitäten mit Behörden sowie privaten und öffentlich- rechtlichen Dienstleistungseinrichtungen abwickeln, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit planen und veranlassen, insbesondere im Hinblick auf die Bestattungsvorsorge, sowie die Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur. Religiöse Grundlagen sowie regionale, soziale und weltanschauliche Besonderheiten der Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur berücksichtigen. Erd- und Feuerbestattungen sowie Exhumierungen und Umbettungen unter Berücksichtigung des Einsatzes von Techniken, Werkzeugen, Geräten und Maschinen planen, koordinieren, durchführen und kontrollieren. Einsatz von Waren und Dienstleistungen unter ökonomischen, ökologischen, gestalterischen, ethischen und hygienischen Aspekten planen, koordinieren und kontrollieren. Technische und organisatorische Aufgaben unter Berücksichtigung von Instrumenten, Methoden und Verfahren zum Betrieb von Friedhöfen wahrnehmen, neue Beisetzungsflächen im Rahmen behördlich vorgegebener Bebauungsplanung erschließen. Technische und organisatorische Aufgaben unter Berücksichtigung von Instrumenten, Methoden und Verfahren zum Betrieb von Krematorien wahrnehmen. Pläne, insbesondere Arbeits- und Organisationspläne anfertigen sowie Skizzen und Entwürfe erstellen und präsentieren. Logistikkonzepte für Betriebs- und Lagerausstattung entwickeln und umsetzen. Einsatztauglichkeit von Werkzeugen, Geräten und Maschinen überwachen und gewährleisten. Technische, organisatorische und dienstleistungsbezogene Mängel identifizieren, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren. Leistungen kontrollieren, abnehmen und protokollieren, Vor- und Nachkalkulation vornehmen. Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evlt. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine und auch Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die zuständigen Handwerkskammern: Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Frau Linda Klaas Telefon: 0211 7 87 95 640 Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3 97070 Würzburg Frau Andrea Sitzmann Telefon: 0931 / 30 90 81 154 Teilweise sind die Inhalte (Texte und Bilder) der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter entnommen.

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