Zuständigkeit im Sterbefall

Die Zuständigkeit im Sterbefall ist oftmals eine Frage, welche sich Angehörige stellen, wenn derartige Entscheidungen anstehen, denn, in der Regel gibt es in der näheren Umgebung mehrere Bestattungsinstitute. Welches Bestattungsinstitut ist das Richtige? Schnelle Entscheidungen sind aber nicht zwingend nötig? Aha…

Zunächst wird bei einem Haussterbefall der Not- oder Hausarzt hinzugezogen. Im ungünstigsten Fall wird dieser den „Totenschein“ ausstellen. Danach ist es aber keinesfalls nötig, sofort ein Bestattungsinstitut zu informieren. Laut Thüringer Bestattungsgesetz kann in den meisten Fällen über den Zeitraum von 48 Stunden in häuslicher Umgebung durch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte Abschied genommen werden. Folgender Auszug aus dem ThürBestG verdeutlicht dies:

§ 16
Aufbewahrung und Beförderung von Leichen

(1) Jede Leiche ist innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen. Die Überführung darf erst nach der ärztlichen Leichenschau stattfinden. Die untere Gesundheitsbehörde kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen, sofern Gründe der Hygiene nicht entgegenstehen, oder die Frist nach Satz 1 aus infektions- und umwelthygienischen Gründen verkürzen.

(3) Zur Beförderung von Leichen sind diese einzusargen. Dazu sind Särge zu verwenden, die insbesondere eine gesundheitliche Gefährdung der Umgebung während der Beförderung ausschließen.

Und im letzten Satz trennt sich die Spreu vom Weizen. Unser qualifiziertes, TÜV-überprüftes und traditionsreiches Bestattungsinstitut in Gotha überführt unsere Verstorbenen ausschließlich im Vollholzsarg, wenn keine der o.g. Gründe dem entgegenstehen. Dies tun wir aus Ehrfurcht gegenüber unseren Verstorbenen, ihrem Lebenswerk und aus Anstand gegenüber der Gesellschaft. Eine Tugend, welche nicht jedem Bestattungsinstitut gegeben ist. Im gesamten Landkreis Gotha praktiziert die Bestattungsinstitut Gotha GmbH ihre Dienstleistungen – die Zuständigkeit im Sterbefall liegt somit auf und in Ihrer Hand. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Bedarf anzusprechen. Tradition verpflichtet!

Ihr Ronald Häring
Geschäftsführer

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