Wie verhalten sich Sterbefall und Datenschutz?
Wir sind in Deutschland…! Eigentlich ist jede Person überall und mehrfach erfasst, registriert, dokumentiert und vernetzt.
Hinzu kommen eigene Aktivitäten, welche Spuren hinterlassen. Anmeldungen im Internet gehören zweifelsfrei dazu. Die Tendenz ist dabei rasant steigend, Vieles geht nur noch im Internet zu regeln.
Ob es sich dabei um ein Versandhaus, eine Partnerbörse, ein online-Kasino oder eine Verkaufsplattform usw. handelt, ist vollkommen egal. Überall wird man Teil der Gesellschaft (Community), sobald man sich registriert, mit einem Benutzernamen, einer Email-Adresse und einem Passwort anmeldet.
Moderne Mobiltelefone funktionieren ohne eine Registrierung bei Google® (Android®-Geräte) oder bei Apple® (iPhone®) nicht. Das ist ein Dilemma. Hand auf´s Herz, wer hat die geordnete Tabelle, woraus für jemand anders ersichtlich ist, wo und mit welchen Zugangsdaten man auf welchen Internetseiten angemeldet ist?
Jetzt geschieht das meist Unfassbare. Man verliert sein Leben, auf welche tragische Weise auch immer. Oftmals, wenn auch nicht immer, völlig überraschend. Dann stellt sich die Frage: Sterbefall und Datenschutz.
Was passiert mit meinen Daten? Zunächst muss man klar stellen, dass mit Eintritt des Todes der Datenschutz dieser Person erlischt. Dennoch suchen Angehörige bestenfalls unser Unternehmen, die Bestattungsinstitut Gotha GmbH auf. Nicht nur, weil wir sämtliche Dienstleistungen (Bestattung, Steinmetz, Grabpflege, Lebenszentrum…) unter einem Dach vereinen, sondern auch, weil unsere ausgebildeten MitarbeiterInnen in der Lage sind, einen Auftrag zu einem Dienstleister auszulösen, welcher meine online-Spuren verfolgt und auf Wunsch löscht. Von zu Hause aus kann man den jeweiligen Stand der „Ermittlungen“ verfolgen, eigene Suchen durchführen und ergänzen, je nach Belieben oder bei nachträglicher Kenntniss von online-Zugangsdaten.
Unschwer ist zu erkennen, dass unser Institut als zertifizierter Markenzeichenbetrieb die Zeichen der Zeit erkannt hat und der Bevölkerung – gemäß dem Motto: „Tradition verpflichtet“– ein weiteres, immer wichtiger werdendes Dienstleistungsangebot unterbreitet.
Selbstverständlich lassen sich diese Dinge auch im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages schriftlich festlegen. Hiernach ist man auf der perfekt vorbereiteten Seite. Nachträglich werden meine Spuren gelöscht, so der Plan, denn die Weiten des Internets sind unergründlich.
Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen weiter.
Ihr Ronald Häring
Geschäftsführer