Wie schlägt man ein Erbe aus?

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten? Neben unseren monatlichen Veranstaltungen im Lebenszentrum Gotha zum Thema Erbrecht möchten wir Sie an dieser Stelle mit Inhalten eines Zeitungsartikels aus der Thüringer Allgemeinen vom 12.01.2018 informieren.

Ich habe erfahren, dass ich Erbe meines Cousins sein soll. Ich möchte mich aber nicht mit dem bürokratischen Aufwand belasten. Mein Cousin war vor Monaten verstorben. Das Nachlassgericht meinte nun, ich könne die Erbschaft nicht mehr ausschlagen. Was kann ich tun?

„Zunächst sollten Sie überlegen, ob Sie die Erbschaft wirklich ausschlagen wollen“, empfiehlt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Sie sollten prüfen, ob Vermögen vorhanden ist; ob Schulden beim Erblasser vorhanden sind, die noch zu begleichen sind. Der Erbe haftet, wenn er die Erbschaft angenommen hat, auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Zudem müssen die Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören bspw. die Bestattungskosten. Bleibt ein Vermögen, so sollten Sie gut überlegen, ob der eventuell anfallende Aufwand wirklich so groß ist, dass Sie auf die Erbschaft verzichten wollen. So ist bspw. nicht immer die Beantragung eines Erbscheines notwendig. Sie können sich entweder an einen Notar oder einen Rechtsanwalt wenden. Sollte aber das Erbe überschuldet sein, wird eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Allerdings ist die Frist für eine Erbausschlagung kurz. Sie beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Um Kenntnis vom Erbfall zu haben, muss der Erbe objektiv hinreichend sichere Informationen haben, dass er Erbe ist. Zweifelhafte, vage und nicht prüfbare Informationen reichen nicht aus.“

Ob dies in Ihrem Fall vorliegt, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen. Die Bestattungsinstitut Gotha GmbH hat dafür – getreu ihres Mottos „Tradition verpflichtet“  und natürlich als einziges Thüringer Institut- ihr Serviceangebot für Sie erweitert. Besuchen Sie unsere kostenfreie Erstberatung mit dem Fachanwalt für Erbrecht, Herrn RA Stoll, im Lebenszentrum Gotha an jedem 1. Dienstag im Monat von 17:00 Uhr – 20:00 Uhr. Telefonische Voranmeldung unter 03621/226685.

Wir beraten Sie gern!

Ihr Ronald Häring, Geschäftsführer

 

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