Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr in Ruhe im Kreis der Angehörigen innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes Abschied zu nehmen. In Thüringen handelt es sich hierbei um den Zeitraum von 48 Stunden. Sie können mit den Mitarbeitern Ihrer Bestattungsinstitut Gotha GmbH absprechen, wann eine Abholung erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit noch im Hause verbleiben. Dem entgegensteht lediglich die Einschränkung, wenn es sich um eine Infektiöse Erkrankung handelte oder hygienische Belange diese Vorgehensweise ausschließen. Ihr Ronald Häring – Geschäftsführer der Bestattungsinstitut Gotha GmbH