Wer darf Bestatter – ein „eingedeutschtes“ Zitat, welches eher von den Jugendlichen verwandt wird. Aber treffend ist es schon formuliert und erschreckend zugleich:
Wussten Sie, dass es bis heute keine gesetzliche Regelung dazu gibt, wer den #Bestatterberuf ergreifen darf? Dass heißt, jeder darf derzeit ohne nachgewiesene Fachkenntnisse ein Bestattungsunternehmen eröffnen und sich Bestatter nennen.
Seit Jahren setzt sich der Bundesverband Deutscher Bestatter dafür ein, dass eine qualifizierte Aus- und Fortbildung zum festen Bestandteil jeder Berufsplanung als Bestatter/in wird. Die Bestattungsinstitut Gotha GmbH zeichnet sich seit Jahren ebenfalls durch die regelmäßige Ausbildung junger Menschen aus. Aktuell hat die aktive Auswahlphase für das Ausbildungsjahr 2018 begonnen.
Seit 2003 gibt es zusätzlich zu den Fortbildungslehrgängen den Ausbildungsberuf #Bestattungsfachkraft und seit 2009 den #Bestattermeister nach der BestMstV. Zudem bietet der Fachverlag Lehrgänge zum Geprüften Thanatopraktiker, Geprüften Kremationstechniker und vieles mehr an.
Mehr zu Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe erfahren Sie unter: https://www.bestatter.de/aus-und-fortbildung/
Aber nicht nur die Ausbildung ist, wie ich meine, eine existentielle Voraussetzung, um seriös diesen Beruf ausüben zu können. Die materiell technische Ausstattung ist ebenfalls Grundvoraussetzung. Die Tätigkeiten, welche für die Hinterbliebenen ausgeführt werden, richten sich in der Regel nach den allgemeinen Bestimmungen der DIN EN 15017. Hier wird beispielsweise von einem Bestattungskraftwagen (Bkw) gesprochen. Diese Spezialfahrzeuge sollte ein Bestattungsinstitut vorhalten. Leider hat man schon verschiedene Modelle gesehen, welche sehr fragwürdig sind. Oftmals werden derartige Fahrzeuge auch in fragwürdigem, weil ironischem Kontext benutzt. Zustand und Güte von Kühleinrichtungen sowie die Ausstattung der Räume für die hygienische Versorgung vermitteln einmal mehr die gelebte Berufsehre der MitarbeiterInnen des jeweiligen Bestattungsunternehmens.
In unserem Unternehmen wird streng darauf geachtet, dass sämtliche Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände auf dem Stand der Technik sind. Bereits das Erscheinungsbild der Räumlichkeiten lässt Rückschlüsse auf Zuverlässigkeit und Arbeitsgüte zu.
Fragen Sie vor Beauftragungen direkt nach der absolvierten Ausbildung oder besser noch nach dem Fachzeichen der Bestatter. Dieses steht in Verbindung mit der ständigen Kontrolle durch den TÜV Rheinland für Seriosität. Ihr Ronald Häring -Geschäftsführer-