Eine Seebestattung ist die Beisetzung der sterblichen Überreste eines Menschen in einer Urne auf dem offenen Meer, in Deutschland auf der Nord- oder Ostsee. Das Ritual der Beisetzung erfolgt nach seemännischen Gepflogenheiten. Was früher nur Seeleuten vorbehalten war, hat sich im Laufe der Zeit geöffnet. So kann eine Seebestattung kann grundsätzlich bei jedem Bestatter bundesweit in Auftrag gegeben werden. Sofern der Bestatter nicht selbst Seebestatter ist, leitet er im konkreten Fall den Auftrag an einen qualifizierten Seebestatter weiter, der dann auch den weiteren Rahmen der Trauerfeier für Angehörige arrangiert. Über den genauen Ort der Beisetzung wird mit Nennung der Koordinaten eine Bestätigung ausgestellt. Eine Seebestattung wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone durchgeführt. In Binnengewässern (Bodensee, Rhein oder ähnliche Gewässer) sind Seebestattungen in Deutschland durch die Friedhofspflicht nicht gestattet, anders, als in der Schweiz, wo es beispielsweise Beisetzungen im Gebirgsbach gibt. Grundsätzlich untersagt sind Beisetzungen auf See mit klassischem Sarg. In der Regel sind die Seebestattungsurnen innerhalb weniger Stunden entsprechend aufgelöst. Bei Beisetzungen auf See muss auf künstliche Blumen und Kerzenlicht verzichtet werden. Ihr Ronald Häring – Geschäftsführer der Bestattungsinstitut Gotha GmbH