Normalzustand mit kleinen Einschränkungen
Als städtisches Institut mit Tradition möchten wir die Bevölkerung zum aktuellen Stand informieren.
Den Normalzustand mit kleinen Einschränkungen wiederherzustellen, ist erfreulicherweise dem Mitwirken vieler besonnener Bürgerinnen und Bürger zu verdanken.
Wir haben unsere normalen Geschäftszeiten wieder vollumfänglich abgesichert mit allen Abteilungen – auch Steinmetz und Grabpflege.
Gotha / Landkreis | Filiale Waltershausen | |
Mo.- Mi. 09:00 Uhr – 16:00 Uhr | Mo.- Di. 09:00 Uhr – 15:00 Uhr | |
Mi. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | ||
Do. 09:00 Uhr – 18:00 Uhr | Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr + 13:00 Uhr – 18:00 Uhr | |
Fr. 09:00 Uhr – 16:00 Uhr | Fr. 09:00 Uhr – 12:00 Uh | |
Sa. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
sowie jederzeit nach Vereinbarung. Wir haben für Sie auch wieder den „langen Donnerstag“ und den Samstag für Ihre Anliegen geöffnet.
Unter Beachtung der Abstandsregel und unter Verwendung von einem Mund-Nasen-Schutz führen wir auf Wunsch und Notwendigkeit gern wieder auch Hausbesuche durch.
Darüber hinaus sind wir 24 h täglich im gesamten Landkreis Gotha und darüber hinaus für Sie erreichbar unter: 03621-3087-0.
Dennoch sind noch einige Einschränkungen vorhanden und somit zu Beachten.
Vermeiden Sie jeglichen Handkontakt, waschen Sie die Hände gründlich, nutzen Sie Taschentücher beim Nießen sowie die in unseren Räumlichkeiten bereitstehenden Desinfektionsmittel .
Nach wie vor finden Beratungsgespräche im akuten Trauerfall unter Teilnahme vom Bestattungspflichtigen mit max. einer Begleitperson statt. Es ist darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird. Bitte informieren Sie uns, sollten Sie sich in den letzten Wochen im Ausland aufgehalten oder Kontakt zu einem am Corona-Virus Erkrankten gehabt haben.
Derzeit sind Trauerfeiern in der Feierhalle in Gotha mit bis zu 20 Personen gestattet. In der Feierhalle in Waltershausen sind Abschiednahmen mit bis zu 25 Personen des engsten Familienkreises unter der Einhaltung des Mindestabstandes gestattet. Ausgenommen hiervon sind leider immer noch Personen mit Erkältungssymptomen. Anderenorts entscheiden die jeweiligen Friedhofsträger und Pfarrgemeinden über die Bedingungen zur Nutzung der jeweiligen Trauer- und Abschiedsräume sowie Kirchen.
Beim Umgang mit Verstorbenen wird – wie immer – mit größtmöglichen Hygienemaßnahmen gearbeitet. Das bedeutet, dass Aufbahrungen erlaubt sind, sofern es sich nicht um infektiös Verstorbene handelt.
Auch wenn es sehr schwer fällt, bei Trauerfeiern sind Kondolenzbekundungen in Form von Händeschütteln oder Umarmungen zu unterlassen. Dies gilt ebenso bei Beisetzungen an der Grabstätte.
Die schrittweise Annäherung zum Normalzustand stellt für unser Institut einen elementaren Beitrag für unsere tägliche Arbeit dar – die Unterstützung der Familien in ihren schwersten Zeiten.
Diese Informationen möchte ich schließen mit der Bitte, die wenigen Einschränkungen noch zu beachten, verbunden mit einem Dank an alle Personen, welche in irgendeiner Weise zum jetzigen Zustand beigetragen haben, ob beruflich oder diszipliniert auf Abstand oder zu Hause. Vielen Dank dafür.
Ihr Ronald Häring, Geschäftsführer