Krematorium Gotha

Wissenswertes zu Krematorien…

Ein Krematorium (zu lat. cremare, dt. verbrennen) ist eine Anlage zur Kremation, der Verbrennung (auch Einäscherung oder Veraschung) von Leichen anstelle einer Erdbestattung oder anderer Arten der Bestattung. Der Vorgang einer Bestattung unter Einbeziehung der Kremation wird als Feuerbestattung bezeichnet.

Geschichte in Mitteleuropa

Die Geschichte der Einäscherung von Verstorbenen reicht bis in die Steinzeit zurück. Die Bandkeramiker in Europa vervollkommneten die Kunst der Leichenverbrennung. In die gebrannten keramischen Urnen wurde der Leichenbrand von Fuß bis Kopf eingeschichtet. Sehr oft wurden die Urnen in Gewänder gekleidet, die in der Bronzezeit mit Bronzenadeln verziert waren. In Mitteleuropa war mit der Ausbreitung des Christentums der Brauch der Leichenverbrennung sukzessiv verschwunden. Mit dem Anwachsen der Großstädte wurde vielerorts der Platz auf den Friedhöfen knapp. Die Entwicklung erlaubte es im 19. Jahrhundert erstmals, die Einäscherung technisch abzuwickeln. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden Feuerbestattungsvereine. Die Kremation wurde zum Gegenstand kontroverser öffentlicher Debatten.

In Europa fand die erste Feuerbestattung der Neuzeit im Jahre 1752 auf Schloss Roßwald in Österreichisch-Schlesien statt. Die Gemahlin des Grafen Albert Joseph von Hoditz wurde auf einem Scheiterhaufen eingeäschert.

Entwicklung

  • 1879 wurde auf Initiative des Urologen Henry Thompson das erste Krematorium Englands eingerichtet:
  • In der Schweiz wurde erstmals 1889 auf dem Friedhof Sihlfeld in Zürich ein Krematorium in Betrieb genommen. Dabei wurde auf bauliche Ausschmückungen geachtet, um den Toten Respekt zu erweisen. Etwa 10 Jahre danach folgte das zweite Schweizer Krematorium in Basel. 1914 gab es in der Schweiz schon 12 Krematorien. 1916 wurde der Schweizerische Verband für Feuerbestattung gegründet, der sich während der ersten Jahrzehnten besonders mit Hygiene und Ethik beschäftigte, heute jedoch mehr mit Betriebswirtschaft und Ökologie. Ivo Zempp listet (im Inhaltsverzeichnis) für 1889 bis 2010 37 Krematorien in der Schweiz, auf 5 Städte entfallen dabei je 2 Stätten und auf Zürich 3.
  • 1889 entstand in Paris ein Krematorium.
  • 1891 (13 Jahre nach Inbetriebnahme des Gothaer Krematoriums) ging auf dem Bergfriedhof Heidelberg das zweite deutsche Krematorium in Heidelberg in Betrieb und ein Jahr später in Hamburg das dritte. In Offenbach wurde auf dem Friedhof Friedhofstraße 21 eines der ersten Krematorien (1891–1892) errichtet. 1910 waren mehr als 20 Krematorien in Deutschland in Betrieb. Das neoklassizistische Gothaer Krematorium von 1878 erinnerte in seiner Formensprache noch an antike Tempel. Die nachfolgenden Krematorien waren wegen religiöser Bedenken gegen die Feuerbestattung zumeist in orientalischem Baustil gehalten. Erst 1903 entstand auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe ein Krematorium im Erscheinungsbild eines mitteleuropäischen Sakralbaus. Durch das Feuerbestattungsgesetz von 1934 wurde in Deutschland bei Friedhofskrematorien die Einzelverbrennung und getrennte Aschesammlung vorgeschrieben.
  • Im katholisch geprägten Österreich wurde gegen den Widerstand der Kirche das erste Krematorium erst 1922 am Wiener Zentralfriedhof eröffnet.

Im Jahr 1874 wurde die erste Einäscherung auf dem Gebiet des heutigen Deutschland vollzogen. Der Mediziner Friedrich Küchenmeister war ein Verfechter der Feuerbestattung, da er in den Fäulnis- und Verwesungsgasen, die bei einer Erdbestattung entstehen, die Gefahr der Bodenvergiftung sah. Er gründete 1873 in Dresden den Verein Die Urne – Verein für facultative Leichenverbrennung. Gemeinsam mit dem Leipziger Polizeiarzt Carl Reclam gewann er den Ingenieur Friedrich Siemens dafür, in seiner Glasfabrik auf der Freiberger Straße einen Ofen für die Leichenverbrennungen zu entwickeln. So fand am 9. Oktober 1874 in Dresden in dem von Siemens entwickelten Regenerationsofen (im damaligen Siemens-Glaswerk Dresden) die weltweit erste Einäscherung in geschlossenem Feuer statt, wovon Küchenmeister unverzüglich in der Zeitschrift Deutsche Klinik berichtete. Etwas von dieser Asche wird im Krematorium Meißen bzw. im Stadtarchiv Dresden aufbewahrt. Die Tote war keine Deutsche, sondern die Engländerin Katherine Dilke (1842–1874) alias Lady D., die diese Form der Bestattung in ihrem Testament festgelegt hatte.

Das erste europäische Krematorium wurde am 22. Januar 1876 auf dem Cimitero Monumentale in Mailand eingeweiht. Initiator war der Schweizer Seidenindustrielle Alberto Keller, entworfen wurde es von dem Architekten Celeste Clericetti.

Krematorium Gotha

Das erste Krematorium im deutschsprachigen Raum wurde 1878 von Julius Bertuch und Carl Heinrich Stier auf dem Hauptfriedhof Gotha erbaut. Die Thüringer Residenzstadt im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha galt als liberal und fortschrittlich, so gab es dort vonseiten des Herzogs Ernst II. und der Landeskirche weniger Widerstand bei der Einführung der als sehr modern geltenden Feuerbestattung als in anderen deutschen Kleinstaaten.

Die erste Einäscherung im Krematorium Gotha fand am 10. Dezember 1878 statt. Es handelte sich um den Erbauer des Krematoriums, den Bauingenieur Carl Heinrich Stier. Er war bereits ein Jahr vor der Fertigstellung verstorben. So verfügte er in seinem Testament die Einäscherung seines Leichnams nach Inbetriebnahme des Krematoriums. Seine Leiche war daher in einem versiegelten Metallsarg nur vorläufig beigesetzt worden. Stier war in Gotha der einzige, für den Bestattungen nach beiden Arten stattfanden.

1879 fanden 17 weitere Einäscherungen statt. In den folgenden Jahren wurden immer mehr Tote aus allen Teilen Deutschlands ins Gothaer Krematorium gebracht. Bis zum 10. Dezember 1882 wurden 100 Verbrennungen vorgenommen: Von den Toten waren bis dahin 70 evangelischer, zwölf katholischer, fünf jüdischer Konfessionszugehörigkeit, für weitere 13 fehlte eine Angabe zur Konfession.

Die Krematorien in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden 1940 bis 1944 in einer Vielzahl von Konzentrationslagern Krematorien erbaut oder erweitert, um die Leichen der Häftlinge zu verbrennen. In den Konzentrationslagern Auschwitz-Birkenauund Majdanek waren sie Teil des industriellen Massenmordes. In den Vernichtungslagern Belzec, Kulmhof, Maly Trostinez, Sobibor und Treblinka waren keine Krematorien installiert. In den übrigen Konzentrationslagern hatten die Krematorien unter anderem den Zweck, die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern und das Lagerpersonal und die umgebenden Gemeinden zu schützen.

In den deutschen Konzentrationslagern wurde mindestens 25 Öfen mit 76 Muffeln von der Firma Topf & Söhne, und 39 Einzelmuffelöfen der Firma Kori installiert. Die größte Krematoriumskapazität hatte das Konzentrationslager Auschwitz mit drei Doppelmuffelöfen im Stammlager und zehn Dreimuffelöfen sowie zwei Achtmuffelöfen im KZ A-Birkenau. In Auschwitz hat die Zentralbauleitung der SS die im Betrieb festgestellte Leistungsfähigkeit mit 340 Leichen für Krematorium I (drei Doppelmuffelöfen), je 1440 Leichen für Krematorium II und III (je fünf Dreimuffelöfen) und je 768 Leichen für Krematorium IV und V (je ein Achtmuffelofen) in einer 24-Stunden-Schicht beziffert. Dies ergibt rein rechnerisch 4756 verbrannte Leichen innerhalb von 24 Stunden und 1,7 Millionen bei einem theoretischen Betrieb über ein ganzes Jahr. Laut den Aussagen mehrerer Zeugen wurden zeitweise noch höhere Werte erreicht. Um solche hohen Leistungen zu erreichen, wurden mehrere Leichen gleichzeitig verbrannt. Dabei veraschten die Knochen der Leichen nicht komplett und technische Einrichtungen wie Druckluftgebläse wurden eingesetzt. Die Topf-Krematorien hatten zur Energierückgewinnung einen Rekuperator, der die Abwärme für die Erwärmung der Luftzufuhr des Ofens nutzte. Somit konnte der Koksverbrauch im Dauerbetrieb minimiert werden.

Auf Grund der Besonderheiten können Betriebsdaten von Friedhofskrematorien zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der KZ-Krematorien nicht herangezogen werden. Die technische Ausstattung und die Betriebsweise weisen zu starke Differenzen auf, und so kann nicht auf die Betriebsdaten der Konzentrationslager-Krematorien rückgeschlossen werden. Da Leichen auch in Massengräbern beseitigt wurden, erlauben die Kremierungskapazitäten der Konzentrationslager nur Rückschlüsse auf die Mindestzahl der Holocaust-Opfer. In den Vernichtungslagern der Aktion Reinhardt und im Fall des Vernichtungslagers Kulmhof wurden keine Krematorien zur Beseitigung der Toten eingesetzt; diese wurden stattdessen in Massengräbern verscharrt und ab 1942 im Rahmen der Sonderaktion 1005 in offenen Gruben verbrannt: Krematorien der Firma Kori kamen hingegen bei der Aktion T4 zum Einsatz sowie (die Frage des Herstellers ist ungeklärt) beim Einsatz R im KZ Risiera di San Sabba in Triest.

Moderne Krematorien

Der Begriff Feuerbestattung gilt für das Beisetzen der Asche nach der Verbrennung in einer Urne. Einer Seebestattung geht auf jeden Fall die Kremation voraus. Als Urne wird eine durch Wasser zersetzliche, schnellauflösende „Seebestattungsurne“ verwendet und dem Meer übergeben, teilweise wird die Asche direkt ins Meer gebracht. Auf Grund der Bestattungsgewohnheiten nimmt der Anteil von Einäscherungen Verstorbener in Deutschland zu. 2008 lag der Anteil an Feuerbestattungen in Berlin bei 78 %. Der Bundesverband der Deutschen Bestatter gibt für Deutschland für 2016 ein Verhältnis von 64 Prozent Feuerbestattungen zu 36 Prozent Erdbestattungen an. Nach einer Studie der RAL-Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V. betrug der Anteil der Feuerbestattungen im Jahr 2016 sogar 69 Prozent. 1997 lag der Anteil in Deutschland noch bei 38 Prozent.

Im Zusammenhang mit der starken Zunahme des Anteils übergewichtiger Menschen in der Schweizer Bevölkerung wurden 2012 in Basel und St. Gallen zwei Krematorien geplant, die Leichen mit mehr als 200 kg Gewicht aufnehmen können. In der Schweiz wurden Särge in Übergrösse nur noch in einem seit 2009 in Bern in Betrieb genommenen extra großen Ofen angenommen. Am 18. April 2012 war in einem Krematorium in Seewen im Kanton Schwyz ein Feuer ausgebrochen: aufgrund des hohen Fettgehalts übergewichtiger Leichname kommt es bei deren Verbrennung zu extrem hohen Temperaturen, was zu einer Überbeanspruchung des jeweiligen Ofens führen kann.

Technik von Feuerbestattungsanlagen

Es gibt mehrere Bauformen von Feuerbestattungsanlagen. Im Flachbettofen bleiben Sarg und Leichnam während der Einäscherung in der Hauptbrennkammer (Muffel) liegen. Wenn der Einäscherungsvorgang abgeschlossen ist, werden die Reste in die Ausbrennkammer verbracht und später in die Auskühlzone des Ofens. Im Etagenofen gibt es zwei übereinanderliegende Brennkammern (Oberofen und Unterofen), die durch eine drehbare Stahlplatte voneinander getrennt sind. Der Sarg wird in den Oberofen eingefahren, in dem in 60–90 Minuten die Hauptverbrennung stattfindet. Die Ausmineralisierung der Gebeine erfolgt im Unterofen. Während dieser Zeit kann im Oberofen bereits die nächste Verbrennung stattfinden.
In modernen erdgasbefeuerten Krematorien dauert die Verbrennung je nach Technik etwa eine Stunde. Nach der VDI-Richtlinie 3891 soll die Temperatur in der Hauptbrennkammer wenigstens 650 °C betragen. Die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) schreibt in Deutschland für die Nach- bzw. Ausbrennkammer 850 °C vor. Die durchschnittliche Kapazität eines Verbrennungsofens beträgt – auch mit Rücksicht auf die Arbeitsschutzbestimmungen – fünf bis 14 Einäscherungen je Arbeitstag. Durch die Pausen an Wochenenden kühlen die Öfen um 400 bis 500 Grad, über Nacht um 200 Grad aus. Um die nötige Temperatur zu erreichen, sind nach Wochenenden etwa 300 m³ und am Morgen 100 m³ Erdgas erforderlich. Der Verbrauch pro Einäscherung beträgt so 17,5 m³ Erdgas im Mittel. Durch die Forderungen des Umweltschutzes werden die Abgase der Krematorien durch Kühlen in Wärmetauschern, Filtern und katalytische Behandlung weitgehend frei von Feinstaub, Dioxinen und Furanen. Hinzu kommen Vorschriften für die Verwendung entsprechender umweltfreundlicher Materialien für die Bekleidung und den Sarg der verstorbenen Person. So arbeiten Krematorien (beispielsweise gemäß der VDI-Richtlinie 3891) unter Wahrung der Pietät umweltverträglich und energetisch optimiert. Die Hitze entsteht vorwiegend durch die Verbrennung von Erdgas.

Gesetzliche Vorgaben

Alle Krematorien in Deutschland unterliegen der 27. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) und sind mit modernen Abgasreinigungsanlagen ausgerüstet. Die Abgase unterliegen den immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten. Die ethischen Grundregeln für Krematorien sind in der DIN EN 15017 festgeschrieben. Damit soll der würdige und respektvolle Umgang mit Verstorbenen in den Krematorien erreicht werden. Negative Einzelfälle wie Müllverbrennungen und Zahngoldentnahme sollen dadurch verhindert werden. Diese ethischen Regelungen sind gesetzlich nicht verpflichtend und tragen empfehlenden Charakter. Zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) e. V. und des Bundesverbands Deutscher Bestatter, der das Markenzeichen Krematorium vergibt, müssen sich die privaten und öffentlichen Krematorienbetreiber bereit erklären. Zudem wird vom Arbeitskreis kommunale Krematorien im Deutschen Städtetag ein Siegel „Kontrolliertes Krematorium“ vergeben. Die VDI-Richtlinie 3891 „Emissionsminderung – Anlagen zur Humankremation“ enthält Anleitungen und Empfehlungen zum Umweltschutz, insbesondere zur Reinigung der Abgase. Zu den zu mindernden Abgaskomponenten gehören neben Kohlenstoffmonoxid, Gesamtkohlenstoff und Gesamtstaub auch Quecksilber sowie Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane. Zur Beseitigung letzterer werden insbesondere Adsorbenzien und katalytisch wirksame Oberflächenfilter eingesetzt.

In einigen Ländern ist es durchaus üblich, dass die Abwärme bei der Leichenverbrennung auch zur Gewinnung der nötigen Eigenenergie des Krematoriums verwendet wird.

Anzahl

Mit Stand 16. März 2017 listen die jeweiligen Quellen:

  • 160 Krematorien in Deutschland
  • 10 Krematorien (oder 12 Orte mit Krematorien) in Österreich
  • 25 Krematorien in der Schweiz.

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