Insolvenz des Bestatters

Insolvenz des Bestatters, Finanzkrise, Heimunterbringung, Betreuer, Sozialhilfe, ungeduldige Erben, zukünftige Preisentwicklung, Corona usw.

Aber was wird aus meinem eingezahlten Geld, sollte ich trotzdem für meine dereinstige Bestattung vorsorgen?

Zunächst ist anzumerken, dass Personen, welche bereits zu Lebzeiten ihre Bestattung regeln, sehr verantwortungsbewusst handeln. Es ist sehr beruhigend für den Vorsorgenden selbst, als auch für die Bestattungspflichtigen, wenn im Vornhinein die eine Bestattung betreffenden Fragen bereits vereinbart wurden.

Aber wie gehe ich hierbei vor, was ist dringend zu beachten!

Zunächst wählt man das Bestattungsinstitut des Vertrauens. Seriöse Institute erkennen Sie am Fachzeichen des Bundesverbandes und seiner Partnerorganisationen. Diese garantieren Ihnen, dass mit Ihren eingezahlten Beträgen sorgsam umgegangen wird.

Die Bestattungsinstitut Gotha GmbH ist als einziges Unternehmen im gesamten Landkreis Gotha in diesen Belangen richtungsweisend. Der Bundesverband Deutscher Bestatter vergibt seit über 60 Jahren das Markenzeichen an besonders qualifizierte Bestattungsunternehmen.

Nachdem in einem Beratungsgespräch die zu regelnden Fragen besprochen und erläutert wurden, wird dies schriftlich fixiert und ein Vertrag – ohne versteckte Kosten – ausgefertigt und an alle Beteiligte – wenn gewünscht auch an den zukünftigen Bestattungspflichtigen – ausgehändigt. Bei vorgesehenen Einzahlungen leitet das seriöse Bestattungsinstitut die Vorsorgegelder an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG weiter. Dadurch wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel gegebenenfalls vor dem Seniorenheim, dem Sozialhilfeträger, ungeduldiger Erben oder sonstigen Dritten mündelsicher verwahrt werden. Sie werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck eingesetzt und überhöhte Einzahlungen im Nachhinein an die Hinterbliebenen ausgereicht. Somit droht kein Verlust bei Insolvenz des Bestatters.

Ausschließlich der Vorsorgende selbst kann den eigenen, dereinstigen Bestattungsvertrag wieder auflösen. Seriöse Bestatter sind dabei behilflich. Im Übrigen kann man auf diese Art und Weise in der Bestattungsinstitut Gotha GmbH auch die Grabpflege oder die Steinmetzleistungen im Voraus behandeln. Die Einlagen genießen die höchstmögliche Sicherheit. Eine kostenlose Auslandsrückholung bis zu einer branchenüblichen Wertgrenze sowie eine telefonische, juristische Erstberatung ergänzen dieses Angebot.

Als kompetenter Partner steht Ihnen unsere Bestattungsinstitut Gotha GmbH mit allen Abteilungen als ausbildender Meisterbetrieb des Handwerks auch in Ihrer Gemeinde im Landkreis Gotha und darüber hinaus jederzeit (24h/365 Tage) gern zur Verfügung, um Ihnen im Bedarfsfall hilfreich, kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll zur Seite zu stehen. Zur Kontaktaufnahme stehen Ihnen sämtliche modernen Kommunikationswege zur Verfügung. Tradition verpflichtet – seit Generationen, für Generationen!

Ihr Ronald Häring, Geschäftsführer

Insolvenz des Bestatters

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