Friedhofspflicht, aber warum?

Friedhofspflicht, aber warum? Diese Frage beschäftigt viele Teile der Bevölkerung. Ist es doch in Nachbarländern völlig anders geregelt. In Deutschland unterliegt die Asche eines Verstorbenen der gesetzlichen Friedhofspflicht. Man darf die Urne nicht an die Angehörigen zur Aufbewahrung zuhause aushändigen.

Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Bestattung von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und Friedhöfen aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Abgesehen davon ist seit 1934 im Grundgesetz die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgesetzt. Über eine Aufbewahrung eines Korpusses einer verstorbenen Person redet eigenartigerweise niemand.

Eigentlich geht es im Kern um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer und hygienischer Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Nun kann man der Meinung sein, dass diese Pflicht nicht liberal sei. Dennoch gilt es zu Bedenken, dass man dann ausschließlich als einzige Person Zugang zu der Urne hätte. Keine anderen Familienangehörigen, Verwandte, Freunde, Vereins- oder Klassenkameraden bzw. ehemalige Arbeitskollegen hätten Zutritt zu der Wohnung. Ein sehr egoistischer Gedanke, denn auch die genannten Personengruppen haben ihr individuelles, ureigenstes Interesse, Trauerarbeit zu leisten. In welcher Intensität oder Ausprägung auch immer. Und was würde mit der Urne passieren, wenn der „Besitzer“ der Urne selbst verstirbt?

Ort der Trauerbewältigung

Daher diskutiert man zunehmend auch alternative Bestattungsformen. Neben den klassischen Formen der Erd- oder Urnenbeisetzung in einer Grabstätte, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Was also verbirgt sich Beispielsweise hinter den Begriffen Friedwald®, Ruheforst® oder Baumbestattung.

Generell ist die Tendenz zu erkennen, dass Friedhofsträger zunehmend mit ungenutzten Flächen zu kämpfen haben. Findige Verantwortliche der Friedhöfe pflanzen auf diesen Flächen Bäume an, welche später als Baumgräber dienen. So können im Wurzelbereich Urnen beigesetzt werden. Nichts anderes ist möglich bei den beiden größten, privaten Firmen Friedwald® und Ruheforst®. Da ein Friedhof immer „umfriedet“ und „gewidmet“ sein muss, sind die durch diese Firmen genutzten Wälder ebenfalls in irgendeiner Art und Weise begrenzt. Umfriedung bedeutet nicht zwingend eine Zaunbegrenzung, es reicht auch eine Umgrenzung mittels Mauer oder Hecke.

Bepflanzungen und Grabsteine sind in Begräbniswäldern nicht erlaubt. Da meistens eine längere Anreise von Angehörigen nötig ist, stellt sich auch zwangsläufig die Frage der sanitären Einrichtungen vor Ort. Meist sind die dafür zu entrichtenden Gebühren auf klassischen Friedhöfen aufgrund von Mischkalkulationen weitaus günstiger, als bei den angesprochenen Firmen.

Verbundenheit durch Nähe

Doch auch das Bedürfnis, zu besonderen Tagen Blumen niederzulegen, den geliebten Menschen am Grab nahe zu sein und in schweren Zeiten Zuspruch und Verbundenheit zu suchen, geht hier verloren. Vielleicht ist dies für den Einen nicht so wichtig, aber vielleicht doch für andere Beteiligte. Den Ort der Trauerbewältigung, welchen nicht nur die engsten Familienangehörigen benötigen, ist und bleibt somit der Friedhof in der Gemeinde. Hier kann ein Besuch an der Grabstätte mit geringem Aufwand realisiert werden. Das Grab mit Grabstein und die Grabpflege symbolisiert nach wie vor die Wertschätzung gegenüber unserer verstorbenen Angehörigen.

Selbstverständlich berät Sie die Bestattungsinstitut Gotha GmbH gern auch über andere alternative Bestattungsformen. So können auch individuelle Sichtweisen, die letzte Ruhestätte betreffend, erfüllt werden. Kommen Sie zu einem unverbindlichen Beratungstermin in unser Institut am Hauptfriedhof Gotha oder in unsere Filiale in Waltershausen.

Bei der Frage „Friedhofspflicht, aber warum“ stehen wir als kompetenter Ansprechpartner mit allen Abteilungen als ausbildender Meisterbetrieb des Handwerks jederzeit gern zur Verfügung. Auch in Ihrer Gemeinde im gesamten Landkreis Gotha.

Wir stehen Ihnen im Bedarfsfall hilfreich, kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll zur Seite. Zur Kontaktaufnahme stehen Ihnen sämtliche modernen Kommunikationswege zur Verfügung. Vorab-Informationen zu allen Themen sehen Sie jederzeit unter www.bestattung-gotha.de – getreu unserem Motto: „Tradition verpflichtet!“ .

Ihr Ronald Häring, Geschäftsführer

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