Ein Todesfall, wen rufe ich zuerst an, den Arzt oder den Bestatter?

Beim Todesfall zu Hause ist als erstes der Hausarzt oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, der Notarzt anzurufen. Erst nach der erfolgten Todesfeststellung durch einen Arzt (kein Zahnarzt, kein Tierarzt) kann z.B. die Bestattungsinstitut Gotha GmbH über den Todesfall informiert werden. Zu Bedenken gilt es, dass es in Thüringen möglich ist, auch eine Aufbahrung zu Hause in den eigen Räumlichkeiten für 48 Stunden durchzuführen. So können nahe Angehörige in häuslicher Umgebung Abschied nehmen. Hiervon ausgeschlossen sind Gegebenheiten, welche in hygienischen     oder infektiösen Ursachen begründet liegen. Es ist also nicht in jedem Fall gleich Eile geboten. Beim Ableben im Krankenhaus oder Seniorenheim werden zunächst die Angehörigen durch verantwortliche Personen der jeweiligen Einrichtung informiert, bevor die Bestattungsinstitut Gotha GmbH in Erscheinung tritt. In manchen Einrichtungen gibt es entsprechende Räumlichkeiten für eine direkte Abschiednahme vor Ort. Vielmals wird das zu informierende Bestattungsinstitut im Vorfeld durch die Institution bei der Aufnahme beim Angehörigen, beim Patient oder Bewohner abgefragt. Hilfreich sind, trotz der schweren Stunde, auch Informationen zu Besonderheiten, wie Körperfülle oder Etagenhöhe. Die dann in unserem Institut vorhandenen, angewandten Hilfsmittel garantieren einen pietätvollen Umgang mit der verstorbenen Person. Zusätzliche Informationen erhalten Sie direkt durch die dritte, bei der Überführung anwesende Person. Über die erforderlichen Dokumente u.v.m. kann man sich unter: http://bestattung-gotha.de  jederzeit informieren.

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