Abschiednahme und Aufbahrung – Möglichkeiten und Grenzen…!
Die Abschiednahme von unseren Verstorbenen ist ein Ritual, welches unterschiedlichste Ausprägungen annehmen kann. Nicht nur anlassbezogene, jahreszeitbezogene oder personenbezogene Dekorationen zur Trauerfeier sind möglich. Grundsätzlich sind Aufbahrungen in einem offenen oder geschlossenen Sarg durchführbare Möglichkeiten.
Seit dem 19. Mai 2004 hat der Freistaat ein Bestattungsgesetz für Thüringen erlassen. In diesem wird in § 16 geregelt, dass eine Aufbahrung aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen durchaus möglich ist. Innerhalb der ersten 48 Stunden ist es somit uneingeschränkt ratsam, eine Aufbahrung vorzunehmen, sofern keine hygienischen Bedenken dagegen stehen. Diese Aufbahrung richtet sich nach den Gegebenheiten, welche in der EN 15017 (früher DIN 77300) für alle Bestattungsunternehmen geregelt sind.
Als Aufbahrungsort kann die Kirche, eine Trauerhalle, ein Abschiedsraum, die Friedhofskapelle oder auch die gewohnte Umgebung zu Hause im privaten Umfeld dienen. Es haben Familienangehörige, Freunde und Bekannte die Möglichkeit, persönlich und in geeignetem Rahmen Abschied zu nehmen. Oftmals ist diese Möglichkeit der Abschiednahme nicht oder nur unzureichend bekannt.
Qualifizierte Bestattungsunternehmen führen eine hygienische Versorgung – gern auch mit den Angehörigen zusammen – durch, sodass unabhängig von zeitlichen Gegebenheiten Abschied genommen werden kann. Diese Vorgehensweise hilft vielmals, letztlich den Verlust zu akzeptieren. Nach der Trauerfeier, in der nachgelagerten Trauerphase steht Ihnen unser Gesprächskreis unter Gleichfühlenden zur Verfügung. Im Lebenszentrum Gotha findet an jedem 1. Montag im Monat ein solches Treffen statt.
Selbstverständlich stehen Ihnen dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit fachlichem Rat zur Seite.
Ihr Ronald Häring, Geschäftsführer.