Naturkatastrophen, Fukushima, Eschede, Massenkarambolage auf der A19 in Mecklenburg-Vorpommern: Bestatter stehen dabei vor besonderen Herausforderungen. Das Ausmaß der menschlichen Tragödien ist grenzenlos und verlangt den Bestattern psychisch und physisch alles ab. Der professionelle Umgang und die generalstabsmäßige Planung geben Sicherheit. Sicherheit, die sich erlernen lässt. Insbesondere das nahtlose Ineinanderreifen der verschiedenen Hilfsorganisationen wie Johanniter, DRK, Feuerwehr oder der Behörden wie Polizei und LKA will gelernt sein.
Als führender Weiterbildungsträger der Branche bietet der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes erstmalig eine Fortbildung zum „Bestatter im Notfalleinsatz“ an. Gegenstand der 4-6-wöchigen Fortbildung (je nach Vorbildung) sind Organisation und Kommunikation im Notfalleinsatz, betriebswirtschaftliche Planung und Durchführung von Notfalleinsätzen, Bergung Verstorbener, Vorbereitung und Durchführung des Transports, um nur einige Handlungsfelder zu nennen.
Die Fortbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer Unterfranken ab. Prüfungsziel ist die eigenständige und verantwortliche Übernahme oben genannter Funktionen. Rechtsgrundlage dieser Fortbildungsprüfung sind die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2010 und der Vollversammlung vom 09.12.2010 nach §§ 42a, 44 Abs. 4 i.V.m., §91 Abs.1 Nr. 4a, §106 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
Angesprochen und zugelassen ist, wer die Abschlussprüfung als Bestattungsfachkraft erfolgreich abgelegt hat, Geprüfter Bestatter oder Bestattermeister ist.
Voraussetzung neben den vorgenannten Abschlüssen ist der Sanitätsschein.
Teilweise sind die Inhalte (Texte und Bilder) der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter entnommen.
